Kosten manuelle Therapie
Die Kosten für Manuelle Therapie können über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse zurückgefordert werden. Da jede Krankenkasse nur die Behandlung aus ihrem individuellen Leistungskatalog vergütet, vergewissern Sie sich bitte im Voraus, ob und im welchem Umfang die ausgewählte Behandlungsmethode von Ihrer Zusatzversicherung rückerstattet wird.
Leistungsanspruch
Die Abrechnung erfolgt nach jeder beendeten Sitzung/Behandlung. Berechnungsgrundlage ist jede angefangene Stunde. Bitte bringen Sie das Honorar passend und in bar mit zur Sitzung.
Bei der Behandlung mit manueller Therapie wird Ihnen ein Rückforderungsbeleg per Post oder E-Mail zugestellt.
In den ersten 15 Minuten der Erstsitzung besteht für beide Seiten das Recht, die Sitzung ohne weitere Begründung zu beenden.
In diesem Falle entstehen für Sie KEINE Kosten.